Ohne Strom läuft gar nichts. Deswegen steht die Frage nach der Stromversorgung auch an erster Stelle beim Kauf einer Fahrradleuchte. Danach müssen Sie sich aber gleich über die Beleuchtungsstärke und den Lichtstrom informieren.
Stromversorgung: Batterie, Akku oder Dynamo
Es gibt verschiedene Wege, die Lampen zum Leuchten zu bringen. Am bekanntesten ist wohl der Dynamo. Früher war jedes Fahrrad mit dem kleinen Generator ausgestattet. Heute werden viele Leuchten aber auch von Akkus oder Batterien angetrieben. E-Bike-Leuchten brauchen weder Batterie noch Dynamo. Sie werden direkt an den Akku des Fahrrads angeschlossen.
Leuchtstärke und Lichtstrom
Während Sie die Produktbeschreibungen und technischen Daten der Fahrradleuchten angeschaut haben, sind Sie wahrscheinlich häufiger auf den Begriff Lux gestoßen. Er beschreibt die Beleuchtungsstärke und verrät somit, wie stark eine bestimmte Fläche beleuchtet wird. Hierbei spielt auch der Lichtstrom, also Lumen, eine Rolle. Lumen gibt eine Aussage über die Intensität des sichtbaren Lichts. Wenn eine 1 m² große Fläche mit 1 Lumen angestrahlt wird, spricht man von 1 Lux.
Da der Wert nichts über den Abstrahlwinkel oder das Lichtfeld aussagt, sollten Sie sich nicht allein auf ihn beziehen. Die Angaben zu Lux und Lumen dienen lediglich als grober Richtwert. Viele Hersteller stellen aus diesem Grund auch noch Bilder zur Verfügung. Die machen deutlich, wie weit das Fahrradlicht leuchten kann und welchen Bereich Sie ausleuchten.
Die Beleuchtungsstärke bringt keine genaue Aussage über die Helligkeit. Sie ist dennoch ein Indiz dafür, ob das Fahrradlicht für den Straßenverkehr geeignet ist. Laut Gesetz müssen Fahrradleuchten mindestens 10 Lux haben. Der Wert wird ermittelt, indem die Lampen eine Wand anleuchten, die 10 m entfernt ist. Gemessen wird nur die Mitte des Lichtkegels.
Wählen Sie eine Leuchte mit mehr als 30 Lux
Bei den 10 Lux handelt es sich um einen absoluten Mindestwert. Ein Fahrradlicht mit dieser Beleuchtungsstärke erhöht Ihre Sichtbarkeit, aber trägt nur wenig dazu bei, dass Sie selbst besser sehen können. Suchen Sie also nach Fahrradleuchten, die 30 bis 60 Lux haben. Damit sind Sie sicherer unterwegs.
Zulassung: Eine zugelassene Fahrradlampe ist Pflicht
In der StVO steht, wie Sie sich als Fahrradfahrer zu verhalten haben. Dort ist außerdem festgelegt, welche Anforderungen Ihr Fahrrad erfüllen muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Verkehrstaugliche Fahrradlampen erkennen Sie übrigens schnell und mit nur einem Blick. Halten Sie einfach nach einem Symbol Ausschau, das so aussieht: ~K. Heutzutage tragen auch akkubetriebene und abnehmbare Leuchten dieses Symbol. Seit 2013 gibt es nämlich keine Dynamopflicht mehr.
Leuchtmittel: LED ist Standard
Vereinzelt finden Sie noch Produkte mit Halogenleuchten. Diese werden aber immer seltener. Neue Fahrradlampen sind nahezu alle mit sparsamen und lang haltenden LEDs ausgestattet. Trotz der neuen Technologie müssen Sie aber nicht auf klassische Retro-Designs verzichten. Es gibt auch LED-Lampen, die zu Ihrem alten Hollandrad passen.