Bevor Sie sich einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung kaufen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie eine solche Waffe in Deutschland überhaupt verwenden dürfen. Denn laut dem deutschen Waffengesetz sind Elektroschocker verboten. Allerdings gilt in diesem Fall: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Dementsprechend sind Elektroschocker erlaubt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
- sie müssen ein PTB-Prüfsiegel besitzen
- sie dürfen nur aus enger Distanz angewendet werden
- sie müssen als Elektroimpulsgeräte zu erkennen sein

Ein Elektroschocker zur Selbstverteidigung kann Ihnen gerade abends und nachts ein Gefühl von mehr Sicherheit verleihen.
Besitzt ein Elektroschocker oder E-Schocker das Siegel der PTB, bedeutet dies, er wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt überprüft und als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Die amtlich zugelassenen Selbstverteidigungswaffen weisen im Vergleich zu illegalen Geräten eine niedrigere Stromstärke auf. Zudem schalten sie sich nach zehn Sekunden automatisch ab.
Aus welcher Distanz Sie Elektroschocker benutzen, kann sich geräteabhängig leicht unterscheiden. Doch bei allen legalen Waffen dieser Art muss der Schocker Haut oder Körper des Angreifers berühren, um den elektronischen Impuls auszulösen. Anders verhält es sich bei Distanzwaffen wie einer Elektroschocker-Pistole. Die sogenannten Taser können teils aus bis zu sechs Metern Entfernung oder mehr eingesetzt werden. Sie sind nach dem deutschen Waffengesetz illegal.
Ebenso ist Ihnen der Umgang mit einem Elektroschocker verboten, wenn sich das Gerät auf den ersten Blick nicht als Waffe erkennen lässt. Wird der Elektroschocker als Taschenlampe, Handy oder ein anderer Alltagsgegenstand getarnt, handelt es sich ebenfalls um eine verbotene Waffe.